Veranstaltung abgesagt – wer zahlt den Schaden?

Ein Alptraum für jeden Veranstalter von Kongressen, Tagungen und Events, vor allem, wenn man sich nicht entsprechend versichert hat, da man dann auf den Kosten sitzen bleibt.

Veranstalter ist rechtlich gesehen derjenige, der zum Besuch der Veranstaltung eingeladen hat, entgeltlich oder unentgeltlich. Eine Agentur mit der Organisation und Durchführung zu beauftragen, befreit nicht automatisch von der Haftung. Und wenn es um unvorhersehbare Risken (Aschewolke, Streik, Staatstrauer, behördliche Untersagung, Brand am Veranstaltungsort, Nichtantritt von Key-Personen etc.) oder Personenschäden geht (wie etwa die Verletzung von Besuchern) können die aufgelaufenen Kosten oder Schadenersatzforderungen schnell existenzgefährdende Höhen erreichen.

Wir empfehlen unseren Veranstaltern sich abzusichern und unterstützen Sie gemeinsam mit unserem Partner bei der Auswahl des für Sie passenden Versicherungsschutzes.

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